Neue
Konsequenzen, wenn Steuererklärungen
erst nach dem 30.April abgegeben werden
Steuererklärungen
(Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Erklärungen
zur Feststellung von Einkünften) sind nach dem Gesetz bis spätestens
30. Juni des Folgejahres auf elektronischem Weg beim Finanzamt einzureichen.
(bzw. bis 30. April, wenn die Einreichung in Papierform erfolgt.)
Die Steuererklärungen
für 2006 waren daher grundsätzlich bereits bis 30. Juni 2007 elektronisch
beim Finanzamt einzureichen.
Diese Frist wird
aufgrund einer Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Finanzen für
jene Personen verlängert, die von einem Steuerberater vertreten werden
(und deren Steuererklärungen für das Jahr davor elektronisch eingereicht
wurden).
Diese besondere
Vereinbarung verpflichtet die Steuerberater, monatlich eine bestimmte Anzahl
von Steuererklärungen abzugeben. Die letzten Steuererklärungen für
2006 sollten allerdings bis 30. April 2008 beim Finanzamt abgegeben werden.
Im Jänner
dieses Jahres wurden die Steuerberater vom Bundesministerium für Finanzen
über folgende praktische Änderung informiert:
Für alle diejenigen
Steuerpflichtigen, die die Steuererklärungen 2006 erst nach dem 30. April
2008 beim Finanzamt einreichen, ist die Fristverlängerung für die
Abgabe der Steuererklärungen 2007 nicht mehr anzuwenden.
Das bedeutet
für Sie:
Wir benötigen dringend Ihre Unterlagen bzw. Informationen zur Fertigstellung
Ihrer Steuererklärungen 2006, damit wir das Jahr 2006 noch im Februar
oder März abschließen können.
Wenn es nicht gelingt,
die Steuererklärungen bis 30. April 2008 beim Finanzamt einzureichen, müssen
Ihre Steuererklärungen 2007 bis spätestens 30. Juni 2008 beim Finanzamt
eingereicht werden! (bzw. sogar bereits bis 30. April 2008, wenn die Steuererklärungen
nicht elektronisch eingereicht werden können.)
FÜR
WEITERE FRAGEN: RUFEN SIE BITTE IHREN SACHBEARBEITER AN!