Rundschreiben 2.08

RUNDSCHREIBEN 20.02.2008

Neue Konsequenzen, wenn Steuererklärungen
erst nach dem 30.April abgegeben werden

 

Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Erklärungen zur Feststellung von Einkünften) sind nach dem Gesetz bis spätestens 30. Juni des Folgejahres auf elektronischem Weg beim Finanzamt einzureichen. (bzw. bis 30. April, wenn die Einreichung in Papierform erfolgt.)

Die Steuererklärungen für 2006 waren daher grundsätzlich bereits bis 30. Juni 2007 elektronisch beim Finanzamt einzureichen.

Diese Frist wird aufgrund einer Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Finanzen für jene Personen verlängert, die von einem Steuerberater vertreten werden (und deren Steuererklärungen für das Jahr davor elektronisch eingereicht wurden).

Diese besondere Vereinbarung verpflichtet die Steuerberater, monatlich eine bestimmte Anzahl von Steuererklärungen abzugeben. Die letzten Steuererklärungen für 2006 sollten allerdings bis 30. April 2008 beim Finanzamt abgegeben werden.

Im Jänner dieses Jahres wurden die Steuerberater vom Bundesministerium für Finanzen über folgende praktische Änderung informiert:

Für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die die Steuererklärungen 2006 erst nach dem 30. April 2008 beim Finanzamt einreichen, ist die Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2007 nicht mehr anzuwenden.

Das bedeutet für Sie:
Wir benötigen dringend Ihre Unterlagen bzw. Informationen zur Fertigstellung Ihrer Steuererklärungen 2006, damit wir das Jahr 2006 noch im Februar oder März abschließen können.

Wenn es nicht gelingt, die Steuererklärungen bis 30. April 2008 beim Finanzamt einzureichen, müssen Ihre Steuererklärungen 2007 bis spätestens 30. Juni 2008 beim Finanzamt eingereicht werden! (bzw. sogar bereits bis 30. April 2008, wenn die Steuererklärungen nicht elektronisch eingereicht werden können.)

FÜR WEITERE FRAGEN: RUFEN SIE BITTE IHREN SACHBEARBEITER AN!

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