RUNDSCHREIBEN 12.12.2007
FREIBETRAG
FÜR INVESTIERTE GEWINNE § 10 EStG (FBiG)
Wir haben bereits im Herbst darüber informiert, dass durch das KMU-FörderungsG
2006 für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechung
ermitteln, ab dem Veranlagungsjahr 2007 eine sehr attraktive Investitionsbegünstigung
geschaffen wurde.
Für
Einnahmen-Ausgaben-Rechner besteht die Möglichkeit bis zu 10% ihres Gewinnes
maximal aber € 100.000 (=10%) unter bestimmten
Voraussetzungen steuerfrei zu lassen.
Zeitnahe
zum Jahreswechsel möchten wir Ihnen noch einmal die Details nahe bringen und
anhand zweier Praxis-Beispiele die Steuerersparnis vorrechen.
WER ist begünstigt?
·
natürliche
Personen, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechung ermitteln
·
natürliche
Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen
·
Land- und
Forstwirte
·
Gewerbebetriebe
·
Freiberufler
·
Mitunternehmerschaften
(Personengesellschaften), die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechung
ermitteln und betriebliche Einkünfte erzielen
WAS ist begünstigt?
Der
Steuerfreibetrag beträgt bis zu 10% des Gewinnes, maximal € 100.000.
WIE kann man die Investitionsbegünstigung in
Anspruch nehmen?
Voraussetzung
für die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrages ist die Anschaffung oder Herstellung
von
·
abnutzbaren, körperlichen Wirtschaftsgütern
·
mit einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren
oder
·
von Wertpapieren,
die den Anforderungen des § 14 EStG entsprechen
(Details dazu später)
·
mit einer Behaltedauer
im Betrieb von mindestens 4 Jahren
·
Anschaffungen/Herstellungen, die nicht
begünstigt sind
·
gebrauchte
Wirtschaftsgüter
·
Anschaffungen/Herstellungen
bis max. € 400 netto (geringwertige Wirtschaftsgüter)
·
Personen- und
Kombinationskraftwagen, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die
mehr als 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen (Taxi)
·
Luftfahrzeuge
·
Gebäude und
Mieterinvestitionen
·
Wirtschaftgüter,
für die ein Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie in Anspruch
genommen wurde
·
Wirtschaftgüter,
die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss
des Steuerpflichtigen steht
WAS IST ZU TUN?
·
(Hoch-)Errechnen
des Gewinns zum 31.12.2007.
·
Errechnen des
10%igen steuerfreien Gewinnanteils
·
Überprüfen, welche
begünstigten Wirtschaftsgüter bereits zwischen 1.1. und 31.12.2007 im Betrieb
angeschafft/hergestellt wurden: z.B.
EDV-Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung,
Maschinen, Wertpapiere, etc.
·
Entscheidungsfindung,
welche begünstigten Wirtschaftsgüter/Wertpapiere bis 31.12.2007 noch
gekauft/hergestellt werden sollen, um die 10% Grenze optimal auszunutzen
·
Geltendmachen der
Steuerbegünstigung in der Steuererklärung (Ankreuzen und Beilage)
·
Nachversteuerung,
d.h. Rückgängigmachen der ursprünglichen Steuerbegünstigung: sollten die
begünstigten Wirtschaftsgüter/Wertpapiere vor Ablauf der 4-jährige
Nutzungsdauer/Behaltefrist aus dem Betriebsvermögen ausscheiden oder in eine
Betriebsstätte außerhalb des EU/EWR Raumes verbracht werden
Ausnahmen:
·
Ausscheiden des
Wirtschaftsgutes durch höhere Gewalt (Sturm, Brand, Wasser, etc.)
·
entgeltliche oder
unentgeltliche Veräußerung des Betriebes
·
Wechsel der
Gewinnermittlungsart (von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf Bilanzierung)
·
Ersatzbeschaffung für vor Ablauf der 4-jährigen Behaltefrist
verkaufte begünstigte Wirtschaftsgüter: nur körperliche begünstigte
Wirtschaftsgüter
·
Ersatzbeschaffung für vor Ablauf der 4-jährigen Behaltefrist
verkaufte begünstigte Wertpapiere: nur körperliche begünstigte Wirtschaftsgüter,
keine anderen begünstigten Wertpapiere
In all diesen Punkten beraten wir Sie
selbstverständlich sehr gerne und helfen Ihnen Ihren Jahresgewinn
hochzurechnen.
Bitte kontaktieren Sie uns im Fall des
Interesses so bald wie möglich.
Zum
Abschluss sollen Ihnen zwei Praxisbeispiele diese attraktive
Investitionsbegünstigung zahlenmäßig näher bringen:
Beispiel 1
Ein Handelsbetrieb
mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird im Jahr 2007 einen Gewinn in Höhe von
€ 120.000 erzielen. Im Jahr 2007 wurden Computer
und Geschäftseinrichtung in Höhe von netto € 10.000 angeschafft.
Es sind keine weiteren Anschaffungen zur Ausnutzung des gesamten Freibetrags
geplant.
| Gewinn |
€ 120.000
|
| max.
FREIBETRAG 10% |
€ 12.000
|
| begünstigte
Anschaffungen unterjährig |
€ 10.000
|
| Einkommensteuersatz z.B. |
50%
|
| Steuerersparnis (=echte Geldersparnis) |
€
5.000
|
Da die Abschreibung
der angeschafften Wirtschaftsgüter (€ 10.000) bei mind.
4 Jahren Nutzungsdauer die Steuerbemessungsgrundlage der kommenden 4 Jahre
zusätzlich mindert sparen Sie zusätzlich bei einem
| Anschaffungskosten,
Abschreibung p.a. |
€ 2.500
|
| Einkommensteuersatz
z.B. |
50%
|
| Steuerersparnis
nach 4 Jahren |
€
5.000
|
| Summe
Steuerersparnis |
€
10.000
|
DIE
INVESTITION FINANZIERT SICH bei gleichbleibendem 50% Steuersatz somit SELBST.
Beispiel 2
Ein Arzt
mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird im Jahr 2007 einen Gewinn in Höhe von
€ 150.000 erzielen. Im Jahr 2007 wurden noch keine begünstigten Wirtschaftsgüter
angeschafft.
| Gewinn |
€
150.000
|
| max. FREIBETRAG 10% |
€ 15.000
|
| begünstigte Anschaffungen unterjährig |
€
0
|
| geplante Anschaffung von begünstigten Wertpapieren |
€ 15.000
|
| Einkommensteuersatz z.B. |
50
%
|
| Steuerersparnis (=echte Geldersparnis) |
€
7.500
|
Die Rendite dieser Wertpapiere soll nach
Information der Bank in den kommenden 4 Jahren bei ca. 3,5 - 4,5% vor Abzug der
Kapitalertragsteuer (25%) liegen.
| Zinsen im Durchschnitt |
4
%
|
| Zinsen auf € 15.000. p.a. |
€
600
|
| abzüglich 25% KeSt |
-
€ 150
|
| Zinsen p.a. nach 25% KeSt |
€
450
|
| bzw. |
|
| durchschnittliche Rendite: € 600 zu Geldeinsatz
€ 7.500 |
8 %
|
| abzüglich 25% KeSt |
- 2 %
|
| durchschnittliche Rendite nach KeSt: € 450 zu
Geldeinsatz € 7.500 |
6 %
|
Im Vergleich
zur derzeitigen herkömmlichen Sparbuchalternative bedeutet das eine
durchschnittliche Veranlagung um das ca. 4 - 5-fache pro Jahr.
Unter Annahme
eines Verkaufserlöses in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten
von € 15.000 kommt es zu keiner Steuerpflicht im Verkaufszeitpunkt.
Die Wertpapierinvestition
ergibt nach 4 Jahren:
| Erträge |
|
| 4 Jahre Zinsen nach KeSt |
€
1.800
|
| Veräußerungsgewinn |
€
15.000
|
|
€
16.800
|
| Investition |
|
| Wertpapier-Kauf |
-€
15.000
|
| Freibetrag bei 50% Einkommensteuer |
€
7.500
|
| Investition nach Freibetrag |
- €
7.500
|
| Gewinn |
€
9.300
|
Der
gesamte Gewinn nach 4
Jahren € 9.300 beträgt
im Verhältnis zur ursprünglichen Wertpapierinvestition (nach Freibetrag) in
Höhe von € 7.500: 124%, pro Jahr: 31%
Anbei möchten
wir Ihnen die von 4 Großbanken für diesen Zweck empfohlenen Wertpapiere und
einen GEWINN-Artikel "Top Ten Fonds" 11/2007 gerne zur Verfügung
stellen. Weiters empfehlen wir Ihnen im Fall eines Wertpapierkaufs auch Kontakt
mit Ihrer Hausbank aufzunehmen.
In der
Hoffnung Ihnen hiermit eine wertvolle Information zum Steuersparen übermittelt
zu haben verbleiben wir
mit
freundlichen Grüßen
Mag.
Catharina Karl Mag. Florian Geyer