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RUNDSCHREIBEN 12.12.2007

FREIBETRAG FÜR INVESTIERTE GEWINNE § 10 EStG (FBiG)


Wir haben bereits im Herbst darüber informiert, dass durch das KMU-FörderungsG 2006 für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechung ermitteln, ab dem Veranlagungsjahr 2007 eine sehr attraktive Investitionsbegünstigung geschaffen wurde.

Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner besteht die Möglichkeit bis zu 10% ihres Gewinnes maximal aber € 100.000 (=10%) unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei zu lassen.

 

Zeitnahe zum Jahreswechsel möchten wir Ihnen noch einmal die Details nahe bringen und anhand zweier Praxis-Beispiele die Steuerersparnis vorrechen.

 

WER ist begünstigt?

 

·         natürliche Personen, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechung ermitteln

·         natürliche Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen


·         Land- und Forstwirte

·         Gewerbebetriebe

·         Freiberufler

 

·         Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften), die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechung ermitteln und betriebliche Einkünfte erzielen

 

WAS ist begünstigt?

 

Der Steuerfreibetrag beträgt bis zu 10% des Gewinnes, maximal 100.000.

 

WIE kann man die Investitionsbegünstigung in Anspruch nehmen?


Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrages ist die Anschaffung oder Herstellung von

 

·         abnutzbaren, körperlichen Wirtschaftsgütern

·         mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren

oder

·         von Wertpapieren, die den Anforderungen des § 14 EStG entsprechen

 (Details dazu später)

·         mit einer Behaltedauer im Betrieb von mindestens 4 Jahren

 

·           Anschaffungen/Herstellungen, die nicht begünstigt sind

 

·         gebrauchte Wirtschaftsgüter

·         Anschaffungen/Herstellungen bis max. 400 netto (geringwertige Wirtschaftsgüter)

·         Personen- und Kombinationskraftwagen, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die mehr als 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen (Taxi)

·         Luftfahrzeuge

·         Gebäude und Mieterinvestitionen

·         Wirtschaftgüter, für die ein Forschungsfreibetrag oder eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde

·         Wirtschaftgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht

 

WAS IST ZU TUN?

 

·         (Hoch-)Errechnen des Gewinns zum 31.12.2007.

·         Errechnen des 10%igen steuerfreien Gewinnanteils

·         Überprüfen, welche begünstigten Wirtschaftsgüter bereits zwischen 1.1. und 31.12.2007 im Betrieb angeschafft/hergestellt wurden: z.B.

EDV-Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Wertpapiere, etc.

·         Entscheidungsfindung, welche begünstigten Wirtschaftsgüter/Wertpapiere bis 31.12.2007 noch gekauft/hergestellt werden sollen, um die 10% Grenze optimal auszunutzen

·         Geltendmachen der Steuerbegünstigung in der Steuererklärung (Ankreuzen und Beilage)

·         Nachversteuerung, d.h. Rückgängigmachen der ursprünglichen Steuerbegünstigung: sollten die begünstigten Wirtschaftsgüter/Wertpapiere vor Ablauf der 4-jährige Nutzungsdauer/Behaltefrist aus dem Betriebsvermögen ausscheiden oder in eine Betriebsstätte außerhalb des EU/EWR Raumes verbracht werden

 

Ausnahmen:

·         Ausscheiden des Wirtschaftsgutes durch höhere Gewalt (Sturm, Brand, Wasser, etc.)

·         entgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung des Betriebes

·         Wechsel der Gewinnermittlungsart (von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf Bilanzierung)

·         Ersatzbeschaffung für vor Ablauf der 4-jährigen Behaltefrist verkaufte begünstigte Wirtschaftsgüter: nur körperliche begünstigte Wirtschaftsgüter

·         Ersatzbeschaffung für vor Ablauf der 4-jährigen Behaltefrist verkaufte begünstigte Wertpapiere: nur körperliche begünstigte Wirtschaftsgüter, keine anderen begünstigten Wertpapiere

 

In all diesen Punkten beraten wir Sie selbstverständlich sehr gerne und helfen Ihnen Ihren Jahresgewinn hochzurechnen.

 

Bitte kontaktieren Sie uns im Fall des Interesses so bald wie möglich.


Zum Abschluss sollen Ihnen zwei Praxisbeispiele diese attraktive Investitionsbegünstigung zahlenmäßig näher bringen:

Beispiel 1

Ein Handelsbetrieb mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird im Jahr 2007 einen Gewinn in Höhe von 120.000 erzielen. Im Jahr 2007 wurden Computer und Geschäftseinrichtung in Höhe von netto  10.000 angeschafft.
Es sind keine weiteren Anschaffungen zur Ausnutzung des gesamten Freibetrags geplant.

Gewinn
€  120.000
max. FREIBETRAG 10%
€   12.000
begünstigte Anschaffungen unterjährig
€   10.000
Einkommensteuersatz z.B.
50%
Steuerersparnis (=echte Geldersparnis)
€   5.000

Da die Abschreibung der angeschafften Wirtschaftsgüter (10.000) bei mind. 4 Jahren Nutzungsdauer die Steuerbemessungsgrundlage der kommenden 4 Jahre zusätzlich mindert sparen Sie zusätzlich bei einem

Anschaffungskosten, Abschreibung p.a.
€  2.500
Einkommensteuersatz z.B.
50%
Steuerersparnis nach 4 Jahren
€  5.000
Summe Steuerersparnis
€  10.000

DIE INVESTITION FINANZIERT SICH bei gleichbleibendem 50% Steuersatz somit SELBST.

Beispiel 2

Ein Arzt mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird im Jahr 2007 einen Gewinn in Höhe von 150.000 erzielen. Im Jahr 2007 wurden noch keine begünstigten Wirtschaftsgüter angeschafft.

Gewinn
€ 150.000
max. FREIBETRAG 10%
€  15.000
begünstigte Anschaffungen unterjährig
€  0
geplante Anschaffung von begünstigten Wertpapieren
€ 15.000
Einkommensteuersatz z.B.
50 %
Steuerersparnis (=echte Geldersparnis)
€  7.500

 

Die Rendite dieser Wertpapiere soll nach Information der Bank in den kommenden 4 Jahren bei ca. 3,5 - 4,5% vor Abzug der Kapitalertragsteuer (25%) liegen.

Zinsen im Durchschnitt
 4 %
Zinsen auf € 15.000. p.a.
€  600
abzüglich 25% KeSt
- €  150
Zinsen p.a. nach 25% KeSt
€  450
bzw.
durchschnittliche Rendite: € 600 zu Geldeinsatz € 7.500
  8 %
abzüglich 25% KeSt
  - 2 %
durchschnittliche Rendite nach KeSt: € 450 zu Geldeinsatz € 7.500
  6 %

Im Vergleich zur derzeitigen herkömmlichen Sparbuchalternative bedeutet das eine durchschnittliche Veranlagung um das ca. 4 - 5-fache pro Jahr.


Unter Annahme eines Verkaufserlöses in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten von  15.000 kommt es zu keiner Steuerpflicht im Verkaufszeitpunkt.

Die Wertpapierinvestition ergibt nach 4 Jahren:

Erträge
4 Jahre Zinsen nach KeSt
€ 1.800
Veräußerungsgewinn
€ 15.000
€ 16.800
Investition
 
Wertpapier-Kauf
-€ 15.000
Freibetrag bei 50% Einkommensteuer
€ 7.500
Investition nach Freibetrag
- € 7.500
Gewinn
€ 9.300

Der gesamte Gewinn nach 4 Jahren € 9.300 beträgt im Verhältnis zur ursprünglichen Wertpapierinvestition (nach Freibetrag) in Höhe von 7.500: 124%, pro Jahr: 31%

Anbei möchten wir Ihnen die von 4 Großbanken für diesen Zweck empfohlenen Wertpapiere und einen GEWINN-Artikel "Top Ten Fonds" 11/2007 gerne zur Verfügung stellen. Weiters empfehlen wir Ihnen im Fall eines Wertpapierkaufs auch Kontakt mit Ihrer Hausbank aufzunehmen.

In der Hoffnung Ihnen hiermit eine wertvolle Information zum Steuersparen übermittelt zu haben verbleiben wir

 

mit freundlichen Grüßen

                   Mag. Catharina Karl                   Mag. Florian Geyer

 


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